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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen für Linienfahrten und Sonderfahrten des Reisedienstes der Personenschifffahrt Streib in Speyer.

 

1. Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen für Linienfahrten und Sonderfahrten regeln die Beziehung zwischen der „Personenschifffahrt Streib“ Inhaber Werner Streib                               - und Ihren Vertragspartnern/Fahrgästen.

Unsere Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen für Linienfahrten und Sonderfahrten gelten für Linienfahrten sowie Sonderfahrten auf dem Fahrgastschiff „Pfälzerland II“ und für Verträge zur Durchführung von Veranstaltungen auf dem Fahrgastschiff der Personenschifffahrt Streib sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen durch uns.

Sie gelten nicht für Charterfahrten, insoweit gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Charterfahrten.

Mit dem Abschluss eines Buchungsvertrages bzw. mit Erwerb der Fahrkarte erkennt der Fahrgast die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Personenschifffahrt Streib an.

1.1 Der Umfang der Leistung beinhaltet die Beförderung von Personen.

1.2 Änderungen des Fahrplanes bleiben vorbehalten. Es besteht keine Gewähr auf Einhaltung des Planes sowie pünktliche Abfahrt und Ankunft. Die Durchführung der angekündigten Fahrt kann abgesagt werden, wenn nicht die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird oder andere wichtige Gründe eine Fahrt nicht möglich machen (z. B. ungünstige Witterungsbedingungen, technische Probleme). Onlinereservierungen sind von dieser Regel nicht ausgeschlossen. Ein vollbesetztes Schiff kann vor der Zeit abfahren.

1.3 Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken an Bord des Schiffes ist strikt untersagt. Das Fahrgastschiff verfügt über eine eigene Bordgastronomie mit Service.

1.4 Der Verkauf sowie der Verzehr von Getränken und Lebensmitteln, die Spirituosen, also Hochprozentiges enthalten, ist bei unter 18-Jährigen nicht erlaubt. Ab 16 Jahren dürfen neben den alkoholfreien Getränken auch Bier, Wein oder Sekt gekauft und getrunken werden.

1.5 Das Rauchen ist innerhalb des Schiffes untersagt und nur im Außenbereich gestattet.

1.6 Den Anordnungen des Schiffspersonals ist im Interesse eines geregelten Schiffsverkehrs und zur Sicherheit der Fahrgäste gemäß §§ 1.03 und 1.04 Polizeiverordnung unbedingt Folge zu leisten. Auskünfte werden nach bestem Wissen erteilt. Auf anderen Gewässern gilt die jeweilige Fassung der geltenden Polizeiverordnung.

1.7 Jeder Fahrgast hat sich an Bord so zu verhalten, dass der Schiffsbetrieb nicht behindert und andere Mitreisenden nicht gefährdet oder belästigt werden. Allen Anordnungen der Schiffsführung ist im Interesse der Sicherheit Folge zu leisten. Fahrgäste, die nachhaltig gegen die Ordnung an Bord verstoßen, keinen gültigen Fahrschein besitzen, gesetzliche oder behördliche Vorschriften verletzen, Sachbeschädigungen verüben oder andere Fahrgäste belästigen, können von der Fahrt ausgeschlossen werden, ohne dass ihnen dadurch irgendwelche Ersatzansprüche entstehen. Nach Feststellung der Personalien erfolgt ggf. die ihre Übergabe an die Polizeibehörde an der nächsten Schiffsstation.

1.8 Kindern unter 12 Jahren ist der Zutritt ohne Aufsichtsperson (mind. 18 Jahre) untersagt. Eltern und Aufsichtspersonen haften für die Sicherheit ihrer Kinder oder anderer Personen, die sich in ihrer Aufsicht befinden.

1.9 Für Beschädigungen an Steganlagen, Schiff, Einrichtung, Inventar usw. haftet der Fahrgast, der den Schaden verursacht hat. Kosten, welche für den Fall einer Schadensverursachung anfallen, trägt jeweils der Verursacher.

1.10 Fahrgäste sollten sich ca. 15 Minuten vor regulärer Abfahrt des Schiffes am Anleger einfinden.

1.11 Bei Erreichen der Endstation ist das Schiff unverzüglich, nach Anweisung des Personals zu verlassen.

1.12 Bei einer schriftlichen oder elektronischen Bestellung verpflichtet sich der Kunde zur Angabe seiner vollständigen Post-Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse (wenn vorhanden).

1.13 Das Ein- und Aussteigen von Fahrgästen an Schleusen ist unzulässig. 

 

2. Fahrkarten

2.1 Fahrkarten für die Rundfahrten sind auf dem Schiff erhältlich. Fahrkarten für die Sonderfahrten sind im Vorverkauf und auf Anmeldung zu erwerben. Bei Sonderfahrten ist eine Anmeldung erforderlich, welche bei Angabe seiner vollständigen Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse (wenn vorhanden) per Fax, per Post oder per E-Mail (wenn vorhanden) möglich ist.

2.2 Die Fahrpreise sind den jeweiligen Listen/Prospekten zu entnehmen. Die Gültigkeit der angegebenen Termine bezieht sich immer auf das aktuelle Jahr, Tarif- und Terminänderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten. Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Es kann u. U. ein Dieselzuschlag erhoben werden.

2.3 An Bord ist keine Kartenzahlung möglich.

2.4 Kinder unter 4 Jahren in Begleitung einer Aufsichtsperson haben freien Eintritt.

2.5 Ermäßigung erhalten - sofern nicht gesondert vereinbart – ausschließlich Kinder (4-14 Jahre) und Gruppen siehe Rabatt im aktuellen Prospekt. Die Ermäßigung bezieht sich immer auf den regulären Normalpreis für Erwachsene. Es kann jeweils nur eine Fahrpreisermäßigung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Fahrpreisermäßigung muss vor dem Erwerb der Fahrkarte geltend gemacht werden. Bereits gelöste Fahrkarten können nicht nachträglich zurückgenommen werden.

2.6 Keine Ermäßigungen werden gewährt bei Sonder- und Abendfahrten sowie weitere Veranstaltungen inkl. gastronomischer Leistungen.

2.7 Die Fahrausweise sind beim Einsteigen unaufgefordert vorzuzeigen, während der Fahrt aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. Bei Fahrten über die Zielstrecke hinaus müssen die Fahrausweise umgehend unaufgefordert beim Schiffspersonal nachgelöst werden. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen einer dieser Bestimmungen hat der Fahrgast den Fahrpreis zzgl. des entsprechenden Mehrpreises gem. dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisverzeichnis zu zahlen.

2.8 Gelöste Fahrkarten werden bei nicht angetretener Fahrt oder Verlust nicht erstattet. Bei Reduzierung der Personenzahl bei Gruppenfahrkarten, die im Vorverkauf erworben wurden, werden keine Fahrgelderstattungen vorgenommen. Bei Gruppenanmeldungen sind Änderungen der Personenzahl uns unverzüglich mitzuteilen.

2.9 Fahrkarten bzw. Eintrittskarten verlieren mit Verlassen des Schiffes ihre Gültigkeit und sind nicht auf Dritte übertragbar.

2.10 Es werden bei allen Rund- und Sonderfahrten nur Innenplätze reserviert.

2.11 Gutscheine jeglicher Art gelten für alle von uns im Zeitpunkt der Einlösung angebotenen Fahrplanleistungen. Für Gutscheine über bestimmte Leistungen kommen die Regelungen zu gelösten Fahrscheinen entsprechend zur Anwendung. Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht nicht. Gutscheine können vor Ort auf dem Schiff oder schriftlich erworben werden. An Bord kann der Gutschein auch für gastronomische Leistungen eingelöst werden. Über einen evtl. Restwert wird an Bord kein neuer Gutschein ausgestellt. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

2.12 Reservierte Karten sind bis 15 Minuten vor Fahrtbeginn an der Kasse abzuholen, anderenfalls erlischt die Gültigkeit der Reservierung. Es gelten die Stornierungsbedingungen gemäß nachstehendem Punkt 5. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

3. Beförderung von Gepäck und Sonstigem

3.1 Rollstühle und Kinderwägen können kostenlos und nur in begrenzter Anzahl oder nach Absprache an Bord genommen werden. Elektrorollstühle sind aus Sicherheitsgründen nicht zugelassen. Für die Unterbringung solcher Fahrzeuge kann das Schiffspersonal einen bestimmten Platz zuweisen. Unbedingt zu beachten sind die Gegebenheiten an der jeweiligen Anlegestelle zum Ein- und Aussteigen mit Rollstühlen/Kinderwagen, da der Schiffsanleger nicht barrierefrei ist. An Bord befinden sich keine behindertengerechten Toiletten.

3.2 PKWs, Krafträder, Fahrräder, Ruder- sowie Paddelboote werden nicht befördert.

3.3 Die private Benutzung von Musikinstrumenten sowie Tonwiedergabegeräten ist an Bord nicht gestattet.

3.4 Die Beförderung der Gepäckstücke erfolgt kostenlos in begrenztem Umfang und auf eigene Gefahr. Bei Unterbringung des Gepäcks ist den Anordnungen des Schiffpersonals Folge zu leisten. Waffen, feuergefährliche, ätzende und andere gefährliche Gegenstände, sowie Gegenstände, deren Besitz verboten oder strafbar ist, werden nicht befördert. Werden derartige Gegenstände erst während der Reise entdeckt, kann die Schiffsleitung sie in Verwahrung nehmen und sie auf Kosten des Besitzers an der nächsten Station von Bord bringen.

3.5 Mitgebrachte Hunde dürfen mitgeführt werden und müssen vom Reisenden ständig beaufsichtigt werden. Sie sind kurz an der Leine zu halten. Die Mitnahme kann durch das Schiffpersonal je nach Situation an Bord abgelehnt werden. Für Schäden, die durch Tiere an Bord entstehen haftet ausschließlich der Besitzer. Hunde dürfen nicht auf Sitzplätzen oder auf Tischen untergebracht werden. Hunde, von denen Gefahren für andere Fahrgäste oder die Schiffsbesatzung ausgehen können oder die aufgrund gesetzlicher Auflage dazu verpflichtet sind, haben für die Dauer des Bordaufenthalts einen Maulkorb zu tragen. Andere Tiere sind von der Beförderung ausgeschlossen.

3.6 Blindenhunde als Begleithunde können generell und kostenfrei mitgeführt werden.

3.7 Auf Ganztages- und Abendfahrten sowie bei weiteren Veranstaltungen ist die Mitnahme von Hunden und sonst. Tieren nicht gestattet.

3.8 Ein Anspruch auf Finderlohn besteht nicht. Die Personenschifffahrt Streib haftet nicht für die Garderobe an Bord sowie Beschädigungen, auch nicht für Vermögensschäden und verlorene Gegenstände. 

 

4. Haftung

Die Haftung der Personenschifffahrt Streib gegenüber Fahrgästen richtet sich nach den deutschen gesetzlichen Vorschriften, die Schadenersatz bei Leistungsbeeinträchtigungen seitens der Gesellschaft grundsätzlich nur bei durch grob fahrlässig bzgl. vorsätzlich verschuldeten Schäden vorsehen. Die Haftung für Personenschäden richtet sich nach § 5 Binnenschifffahrtsgesetz mit den entsprechenden Haftungsbeschränkungen. Reisegepäck oder Garderobe, für die wir kein besonderes Entgelt erhoben haben, bleibt auch an Bord unter der allgemeinen Obhut des Fahrgastes. Eine Haftung wird nicht übernommen. Für Verlust oder Beschädigung von Geld, Schmuck und sonstigen Wertsachen wird nicht gehaftet.

Abweichungen von Fahrplänen durch Hoch- und Niedrigwasser oder sonstige Verkehrsbehinderungen durch Betriebsstörungen oder durch Unterbrechungen, die von Personenschifffahrt Streib nicht zu vertreten sind, begründen keine Ersatzpflicht. Insoweit wird auch keine Gewähr für das Einhalten von Anschlüssen übernommen. Für alle Ansprüche, die nicht Personenschäden und von Fahrgästen oder Sachschäden an ihrem Gepäck zum Inhalt haben, gilt folgende Haftung:

  1. a) Bei leichter Fahrlässigkeit bis zur Höhe des dreifachen Einzelfahrpreises, in jedem Fall beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbar typischen Schaden.
  1. b) Soweit allein die Gesellschaft wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, haften wir nur bis zur Höhe des dreifachen Einzelfahrpreises.

Derartige Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach Beendigung der Fahrt gegenüber der Gesellschaft geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Fahrgast die Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. Fahrgäste sollen etwaige Schäden gleich welcher Art, aus denen sich Ansprüche gegenüber der Personenschifffahrt Streib ergeben könnten, sofort nach ihrer Entdeckung, spätestens aber bis zum Verlassen des Schiffes am Ankunftsort den zuständigen Personen an Bord anzeigen, damit ggf. erforderliche Feststellungen unverzüglich getroffen werden können.

 

5. Stornierungsbedingungen

5.1 Bei einer festen Buchung unserer ausgeschriebenen Rundfahrten gelten folgende Stornierungsgebühren: Kostenloses Storno bis 14 Tage möglich, ab 14 Tage vor Fahrtantritt 50 % des Beförderungsentgeltes. Bei Stornierung weniger als 24 Stunden vor Fahrt oder Nichtantritt werden 100 % des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt.

5.2 Die Stornierungsbedingungen gelten auch bei einer Reduzierung von angemeldeten Personenkontingenten.

 

6. Sonderfahrten

6.1 Auf Anfrage erhält der Kunde ein Angebot für eine Sonderfahrt. Die Bedingungen werden gesondert, in jedem Fall schriftlich geregelt.

Der Fahrtpreis richtet sich nach der Personenanzahl, Fahrtstrecke und Fahrtdauer. Alle Preise sind Nettopreise, hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer. Als Vertragspartner gilt der Auftraggeber. Eine Anzahlung kann im Angebot oder im Vertrag von Personenschifffahrt Streib erhoben werden. Ist der Fahrtpreis oder die Anzahlung nicht wie im Vertrag vereinbart zum angegebenen Termin bezahlt, so hat die Personenschifffahrt Streib das Recht, die Sonderfahrt abzusagen. Wird ein Angebot zur festgelegten Frist nicht schriftlich, per Fax, E-Mail oder Post bestätigt, ist es nicht mehr gültig. Wird es innerhalb der Frist bestätigt, gilt das Angebot als bindender Vertrag für Veranstalter und Personenschifffahrt Streib.

6.2 Bei Sonder- und Abendfahrten sowie bei weiteren Veranstaltungen, sind im Falle eines Rücktritts, der in schriftlicher Form vorliegen muss, folgende Stornierungsgebühren zu leisten:

  • bis einschließlich zwei Monate vor Fahrtantritt 20 % des Beförderungsentgeltes
  • bis einschließlich sechs Wochen vor Fahrtantritt 50 % des Beförderungsentgeltes
  • bis einschließlich vier Wochen vor Fahrtantritt 75 % des Beförderungsentgeltes
  • ab dem 3. Tag vor Fahrtantritt 100 % des Beförderungsentgeltes

Neben der Schifffahrt kann auch eine gastronomische Leistung gebucht werden, für die die obigen Stornierungsbedingungen gelten.

6.3 Sofern dem Kunden ein kostenfreies Rücktrittsrecht innerhalb einer bestimmten Frist zusteht, sind wir in dieser Zeit ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden vorliegen, diese bereit sind, eine feste Buchung vorzunehmen und    der Kunde auf unsere Rückfrage hin auf sein Recht zum Rücktritt innerhalb einer von uns gesetzten Frist nicht verzichtet.

 

7. Preise und Zahlungsbedingungen

7.1 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Fahrt vier Monate und erhöht sich der von uns allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % erhöht werden. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Fahrt mehr als vier Monate und ändert sich die gesetzliche Umsatzsteuer, so werden die Preise entsprechend angepasst.

7.2 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist dem Kunden nur gestattet, soweit sie unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind.

7.3 Werden nach Vertragsunterzeichnung Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistungen die vereinbarten Leistungen zur Verfügung zu stellen.

7.4 Die Preise bestimmen sich nach den jeweils gültigen Preislisten. Das Entgelt für den Vertragsgegenstand wird mit Zugang der Rechnung beim Kunden fällig, sofern mit Personenschifffahrt Streib laut Buchungsbestätigung keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Aufrechnungen mit Gegenforderungen sind nur möglich, sofern sie unbestritten, rechtskräftig und von uns anerkannt sind.

7.5 Wir sind berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung und bei Sonder- und Abendfahrten sowie weitere Veranstaltungen den vollen Eintrittspreis zu verlangen. Die Höhe der Bezahlung und die Zahlungstermine sind im Vertrag schriftlich vereinbart.

7.6 Leistet der Kunde trotz Fälligkeit die Rechnung nicht, ist Personenschifffahrt Streib neben den gesetzlichen Verzugsfolgen zur Berechnung eines pauschalen Schadenersatzes in Höhe von 5,– € pro Mahnschreiben berechtigt. Der Kunde hat das vereinbarte Entgelt für alle und weitere in Anspruch genommenen Leistungen – auch die seiner Veranstaltungsteilnehmer – an Personenschifffahrt Streib zu zahlen. Er haftet für sämtliche Bezahlungen der Leistungen und für die durch sie verursachten Kosten seiner Veranstaltungsteilnehmer. Dazu gehören auch durch ihn veranlassten Leistungen, Kosten und Auslagen von Personenschifffahrt Streib an Dritte.

7.7 Bei Mitnahme von Hunden sind Gebühren laut aktuell gültigem Preisverzeichnis zu entrichten.

7.8 Schwerbehinderte erhalten einen Euro Ermäßigung auf den Standardpreis. Sonder- und Abendfahrten sowie Ereignisfahrten und Kombitickets sind von dieser Ermäßigung ausgenommen. Zum Erhalt eines Rabattes ist ein Schwerbehindertenausweis vorzulegen, in der Regel ist ein Grad der Behinderung (GdB) ab 50 gefordert.

7.9  An Bord ist keine Kartenzahlung möglich.

 

8. Fahrtabweichungen und Fahrplanänderungen

8.1 Bei Sturm, Hagel und anderen ungünstigen Witterungsbedingungen sowie bei von uns unverschuldeten technischen Defekten und bei Wasserstraßen- oder Schleusensperrungen können wir die Fahrt abbrechen oder die Fahrtroute ändern. Erstattungs- und Ermäßigungsansprüche sind in solchen Fällen ausgeschlossen, dies gilt auch für den von uns unverschuldeten Ausfall der Beschallungsanlage (Musik, Erklärung). In all diesen Fällen besteht auch kein Anspruch auf Fahrpreisermäßigung. Die Änderungen werden mit dem Kunden abgesprochen. Anweisungen der Schiffsführung an die Fahrgäste dienen ausschließlich deren Sicherheit, deshalb ist diese Folge zu leiten.

8.2 Personenschifffahrt Streib behält sich vor, alkoholisierten Personen oder Gruppen mit überwiegend alkoholisierten Personen von der Fahrt auszuschließen und gegebenenfalls vom Schiff zu verweisen.

 

9. Fahrtausfall wegen höherer Gewalt oder anderen Gründen

9.1 Personenschifffahrt Streib kann vor Fahrtbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Fahrt infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, z. B. Naturkatastrophen, erhebliche Witterungseinflüsse (Hoch- oder Niedrigwasser, Nebel usw.), Havarien oder technische Defekte am Schiff. Bereits gezahltes Fahrgeld wird in einem solchen Fall erstattet. Wird eine Schifffahrt aus oben genannten Gründen vorzeitig abgebrochen, wird das Fahrgeld entsprechend teilweise erstattet. Darüber hinaus können keine Ersatz- oder Entschädigungsansprüche gestellt werden.

  

10. Schriftform

10.1 Änderungen, Ergänzungen oder Aufhebungen der vertraglichen Vereinbarung hat der Kunde schriftlich zu erfolgen unter Angabe seiner Kontaktdaten. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Abweichungen hiervon können nur schriftlich getroffen werden, das Schriftformerfordernis selbst ist ebenso nur schriftlich abdingbar.

10.2 Die Fahrtbestätigung (bestätigter Beförderungsvertrag durch den Vertragspartner/Fahrgast) ist vom Vertragspartner/Fahrgast innerhalb von sieben Tagen rechtsgültig unterschrieben zurückzusenden. Wird die unterschriebene Fahrtbestätigung nicht rechtzeitig zurückgesandt, kann die Personenschifffahrt Streib ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.

 

11. Datenschutz

11.1 Die personenbezogenen Daten der Käufer werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang erhoben, bearbeitet und genutzt. Personenschifffahrt Streib ist berechtigt, die Daten an natürliche oder juristische Personen weiterzugeben, die die Vertragserfüllung durchführen bzw. an der Durchführung des Vertrages maßgeblich beteiligt sind.

12. Sonstiges

12.1 Die Personenschifffahrt Streib ist nicht verpflichtet, die Einhaltung der getroffenen Anordnungen zu überwachen. Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Speyer. Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen.

 

Änderungen vorbehalten.
Diese Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen treten ab dem 1. April 2023 in Kraft. Alle vorherigen Bedingungen sind ab diesem Zeitpunkt ungültig.

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Personenschifffahrt Streib
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Postanschrift

Werner Streib
Martinskirchweg 2
67346 Speyer

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Schiffsanlegestelle und Ablegestelle

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am Rheinufer 100 m
links vom Flaggenmast